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Neue Ursprungszeugnisse und Durchschriften zum 01.05.2019

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Aufbrauchfrist der Ursprungszeugnisse und Durchschriften

Zum 01.05.2019 gelten nur noch die neuen Ursprungszeugnisse und die neuen gelben Durchschriften zum Ursprungszeugnis. Die Aufbrauchfrist der alten Ausführung endet nach 3-jähriger Übergangszeit nun endgültig am 30.04.2019. Bis dahin können Sie Ihre alten Formulare aufbrauchen. Aber denken Sie daran, rechtzeitig neue Vordrucke bei uns zu kaufen.

Achtung! Es darf nicht gemischt werden. Bitte verwenden Sie kein altes Ursprungszeugnis mit einer neuen Durchschrift oder umgekehrt.

Unterschied alte/neue Ursprungszeugnisse

Sie erkennen den Unterschied an der Bezeichnung „Europäische Union“ und „Europäische Gemeinschaft“. Die neuen Formulare haben die Bezeichnung „Europäische Union“. Auf den alten Ursprungszeugnissen ist die Bezeichnung „Europäische Gemeinschaft“ eingedruckt.

Was ist ein Urprungszeugnis?

Ein Ursprungszeugnis gilt im internationalen Güterverkehr als Warenbegleitpapier. Es dient der offiziellen Herkunftsbestätigung einer Ware. Im Gegensatz zur Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 wird das UZ jedoch nicht zum präferenzbegünstigten Warenverkehr eingesetzt und bietet keine Grundlage für zollfreie oder ermäßigte Einfuhren im Bestimmungsland.

Ausführungen des Ursprungszeugnis

Ursprungszeugnisse sind 2-fach und bestehen aus dem weißen Originalblatt mit einem orange-farbenem Guilloschendruck (Wirrwarr-Druck) und einer rosa Kopie. Es gibt das Ursprungszeugnis als selbstdurchschreibenden Schnelltrennsatz oder als Einzelblätter im Format DIN A4 für den Laserdrucker. Zu Original und Kopie bieten wir Ihnen ebenfalls ein gelbes Blatt im DIN A4 Format als Durchschrift zum Ursprungszeugnis an.

Unsere Ausfüllhilfe „ZollOffice“ als praktische Software zum Eindrucken auf den Originalvordrucken steht Ihnen hier zur Verfügung. Testen Sie die Eindruckhilfe 70 Tage kostenlos.

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